Liebe Kolleg*innen,
auch in diesem Jahr finden einige interessante Kongresse statt. Hier werden wir BuKiZ Zahnärzte uns wahrscheinlich treffen ;-)
Das Frühjahrssymposium in Salzburg am 27. und 28. März, mit den Themen: MIH, Eltern, Trauma, Logopädie, Prophylaxe und mehr.
Die Tagung Kinder-Zahn-Spange am 09. Mai in Frankfurt, die eine Brücke schlägt zwischen der Kinderzahnheilkunde und der Kieferorthopädie. In diesem Jahr geht es dabei um folgende spannende Themen: Wie läuft eine physiologische Zahnentwicklung ab? Wann und wo muss ich mit Entwicklungsstörungen rechnen? Kann ich über Extraktionen den Zahnwechsel lenken? Wann macht es Sinn, „Kreidezähne“ zu erhalten beziehungsweise wann muss ich Platz halten?
Weitere Informationen zur Tagung findet ihr online unter https://kinder-zahn-spange.de/kongress/
Vom 01. bis 04. Juli findet der große EAPD Kongress in Hamburg statt. Die Themen sind vielfältig. Weitere Informationen findet ihr auf den Seiten der DGKiZ. Der Frühbucherzeit wurde verlängert und für eine Simultanübersetzung im großen Saal wurde gesorgt.
Am 07. November findet der Kongress der AG ZMB zur Behandlung von Patienten mit Behinderungen statt. Prof. Dr. Andreas Schulte hat angefragt, ob es in unseren Reihen Kolleg*innen gibt, die besondere Erfahrung mit dieser Patientengruppe haben. Er wünscht sich mehrere Referenten, die aus der Praxis berichten. Wer Interesse hat, kann sich gerne an Annemarie oder direkt an Herrn Prof. Schulte wenden.
Und... Last But Not Least: BuKiZ trifft sich zur Mitgliederversammlung und Tagung in Friedewald am 13. und 14. November 2020. Das übergreifende Thema ist die zahnärztliche Praxis in Zeiten des Fachkräftemangels. Wie „tickt“ die jüngere Generation? Wie können wir Mitarbeiter*innen binden und finden?
Zum Thema Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff hier die Antwort des BfR auf unsere Anfrage:
"Sehr geehrte Frau Kant,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Die aktuelle Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 wird vom BfR aufgrund der bisherigen Forschungsergebnisse wie folgt bewertet:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam im Jahr 2016 im Hinblick auf die orale Aufnahme von Titandioxid (E 171) mit Lebensmitteln zu dem Schluss, dass nach den bis dahin verfügbaren Daten keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und
Verbraucher vorliegen.
Im Juni 2018 hat die EFSA im Auftrag der EU-Kommission vier neue Studien (Bettini et al., 2017; Proquin et al., 2017; Guo et al., 2017; Heringa et al., 2016) zur potenziellen Toxizität von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 bewertet (EFSA, 2018).
Danach gab es für die EFSA keinen Anlass, die Bewertung von 2016 zu revidieren. Das BfR hält die Schlussfolgerung der EFSA für nachvollziehbar.
Die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) hat am 15. April 2019 ein Gutachten zur Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid (E 171) veröffentlicht und dabei die neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Studien berücksichtigt.
Im Auftrag der EU-Kommission hat die EFSA daraufhin eine Stellungnahme zu dem ANSES-Gutachten verfasst.
Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass das im April 2019 veröffentlichte ANSES-Gutachten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse enthält, die die Schlussfolgerungen der beiden vorangegangenen wissenschaftlichen Gutachten der EFSA zur Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 (EFSA 2016, 2018) in Frage stellen (EFSA, 2019).
Weiterhin zu beachten ist, dass beim Einsatz in Zahnpasta TiO2 nicht als E171 sondern als CI 77891 gekennzeichnet ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der BfR Webseite unter den folgenden Links:
https://www.bfr.bund.de/de/titandioxid___es_besteht_noch_forschungsbedarf-240812.html
https://www.bfr.bund.de/cm/343/titandioxid-es-besteht-noch-forschungsbedarf.pdf "
Liebe Grüße
Annemarie, Jacqueline und Monika