Liebe Mitarbeiter*innen,
die Corona Krise hat nicht nur starke Auswirkungen auf unser Privatleben, sondern auch auf die Ausübung unseres Berufs. Jeder von uns hat in dieser Situation viele Sorgen und fragt sich, wie lange die Krise noch andauern wird, wie wir damit umgehen sollen und welche Folgen sie hat.
Dabei kommen viele Fragen auf, auch Unverständnis, warum unsere (Standes-)Politiker die Dinge so entscheiden, wie sie es tun. In den sozialen Medien laufen Petitionen, in denen die sofortige Schließung aller Zahnarztpraxen gefordert wird, da die Infektionsgefahr zu groß sei. Im ersten Moment mag das eine gute Lösung erscheinen, auf dem zweiten Blick aber können daraus Folgen entstehen, die wir im Moment nicht überschauen können. Die Situation fordert den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und der Verantwortung gegenüber Patient*innen, Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen, unseren Familien sowie auch uns selbst.
Vorausschauendes, besonnenes und umsichtiges Handeln ist nun geboten.
Weshalb?
- Eine Pandemie ist eine Epidemie, bei der sich weltweit sehr viele Menschen mit dem Virus anstecken. Im Moment wird davon ausgegangen, dass irgendwann ca. 70% der Bevölkerung infiziert sein wird.
- Bei den meisten Menschen verläuft die Erkrankung mild, bei einem Teil sogar ohne klinische Symptome. Diese gleichen einer Erkältung mit Abgeschlagenheit und trockenem Husten und oft (aber nicht immer) Fieber.
- Bei ca. 10 % der Fälle – vor allem bei Menschen mit Vorerkrankungen wie Herzerkrankungen und Diabetes – kann die Erkrankung einen schweren Verlauf haben.
Für diese Menschen werden Krankenhausbetten benötigt. Schon Infizierte ab 50 J. gehören zur Gruppe mit erhöhtem Risiko. - Je mehr Leute gleichzeitig krank werden, desto größer die Gefahr, dass die Anzahl der Krankenhausbetten nicht reichen wird – für diese schweren Fälle
- Wir können die Epidemie nicht aufhalten, sondern nur verlangsamen!
Deshalb ist es das wichtigste Ziel, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir uns nicht (gleichzeitig) infizieren
Das bedeutet:
- Wir können die Epidemie nicht aufhalten, sondern nur verlangsamen
- Arbeiten Sie umsichtig und achten Sie auf die Hygieneregeln, die auch sonst gelten – arbeiten Sie mit geeigneter Schutzausrüstung und desinfizieren Sie regelmäßig die Flächen in der Praxis und Ihre Hände. Eine gute Arbeitsanweisung ist hier unverzichtbar.
Ein gutes Beispiel für so eine Arbeitskarte finden Sie als PDF auf den Seiten des BuKiZ – mit Dank an www.dentalschool.de - Messen Sie bitte täglich Ihre Temperatur – sollte diese höher als 37,3 °C sein, bleiben Sie bitte mindestens eine Woche zu Hause
- Wenn Sie krank sind, bleiben Sie zu Hause und isolieren sie sich – bis 48 Stunden nachdem alle Symptome verschwunden sind
- Mitarbeiter*innen, die nicht zur Risikogruppe gehören (also eher nur leichte Erkrankungszeichen haben werden) müssen vor allem aufpassen, ihre Eltern, Großeltern und andere gefährdete Personen nicht anzustecken
- Treffen Sie sich an den Wochenenden und nach Feierabend möglichst nicht mit Freunden, Bekannten oder anderen Familienangehörigen. Ausnahme sind die, mit denen Sie zusammenleben!
- Halten Sie dort, wo es möglich ist, mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, um diese nicht anzustecken
Abgesehen von der Gesundheitsgefährdung sind auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Praxen momentan noch nicht zu überschauen. Patienten, die Termine zur Individualprophylaxe haben, werden momentan verständlicherweise dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben und sagen ihre Termine ab. Aufschiebbare Termine werden momentan auch unsererseits abgesagt, resp. verschoben.
In vielen Praxen wird inzwischen in zwei oder mehr Schichten gearbeitet. Fällt ein Team aus, kann das andere Team notwendige Behandlungen weiterhin durchführen. In manchen Kreisen werden freiwillige Notdienste eingerichtet, so dass Praxen komplett schließen können und für Vertretung gesorgt ist. Durch die Einschränkung des Behandlungsangebots einerseits und durch das Ausbleiben von Patienten andererseits, wurden in vielen Praxen die Behandlungszeiten stark reduziert.
Diese Reduzierung der Arbeitszeit führt dazu, dass viele Zahnärzte erstmalig Kurzarbeit angemeldet haben, um betriebsbedingten Kündigungen vorzubeugen.
Zur Kurzarbeit und die Auswirkungen für das Personal einer (kinder)zahnärztlichen Praxis gibt es (noch) keine gesicherten Informationen. Heute gehen wir von den folgenden Annahmen aus :
- es werden durch die Kurzarbeit keine Minusstunden entstehen
- es werden Plusstunden zuerst abgerechnet
- Rest-Urlaubstage aus 2019 müssen zuerst genommen werden
- der Urlaub 2020 soll nicht betroffen sein.
- ausgezahlt werden die gearbeiteten Stunden von der Praxis, die „Minusstunden“ von der Agentur für Arbeit
- die Höhe der Zahlung durch die Agentur für Arbeit (also für die „Minusstunden“) beträgt 60% des Nettogehaltes für Alleinstehende, 67% für diejenigen, die mindestens 0,5 Kind auf der Lohnsteuerkarte stehen haben
- Sollte das Netto-Arbeitsentgelt nicht ausreichen, können zudem sogenannte Aufstockende Leistungen beantragt werden. Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet diese Leistungsempfänger als „Ergänzer“ oder „erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte“. Weitere Informationen dazu gibt es auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Das Arbeitslosengeld II muss zwingend vor Ende des laufenden Monats, in dem es benötigt wird, beantragt werden. Alternativ gibt es in den Städten und Gemeinden weitere Hilfen, wie zum Beispiel Wohngeld.
Frei nach dem Motto „GERECHTIGKEIT bedeutet NICHT, dass alle GLEICH behandelt werden“ kann die Praxisinhaberin / der Praxisinhaber auf freiwilliger Basis und mit dem Blick auf die individuelle finanzielle Situation des jeweiligen Teammitglieds die Differenz zwischen dem bisherigen Nettogehalt und dem Netto bei Kurzarbeitergeld mit einem Zuschuss ganz oder teilweise ausgleichen. Manche Mitarbeiter*innen werden das dringend benötigen, andere nicht unbedingt. Manche Zahnarzt*innen werden sich in der Lage sehen, einen Zuschuss zu zahlen, andere nicht. Wir möchten Ihnen das Wissen um die Möglichkeit nicht vorenthalten und glauben, dass es zu gerechten individuellen Lösungen beitragen kann.
Zusätzliche Tipps für die Arbeit in der Praxis:
- auch in der Rezeption soll bitte Schutzkleidung getragen werden. Das Covid-19 Virus kann mehrere Tage auf Metall- oder Kunststoffoberflächen überleben. Deshalb nehmen Sie bitte nicht ungeschützt Versichertenkarten entgegen, ohne diese gleichzeitig zu desinfizieren
- falls Berufskleidung ohne (Druck)Knopfleiste getragen wird: Bitte unbedingt vermeiden, dass die Kleidung Kontakt zum Gesicht bekommt oder sonstiger unnötiger Körperkontakt der kontaminierten Außenseite besteht: d.h. vorsichtig ausziehen, nicht über den Kopf stülpen. Beispiel: ein weißer Rollkragenpullover soll über das frisch geschminkte Gesicht gezogen werden, ohne dass Make-up-Flecken entstehen
- pers. Händehygiene: neben waschen, desinfizieren und cremen ist wie immer darauf zu achten, dass kein Schmuck getragen wird (Ringe, Uhren, Armkettchen). Besondere Keimverbreitung geschieht durch Gelnägel und zu lange Fingernägel!
- waschen Sie kontaminierte Praxiskleidung nicht zu Hause, nicht zusammen mit Ihrer privaten Wäsche. Nutzen Sie spezielle DGHM/VAH bzw. RKI gelistete Desinfektionswaschmittel.
- Patienten, die einer Risikogruppe angehören, sollten Patienten, die eventuell ansteckend sein könnten nicht begegnen
- befreien Sie Ihr Wartezimmer von Spielzeug, Vorlesebücher und Zeitschriften
- desinfizieren Sie die Türgriffe im Eingangsbereich genauso regelmäßig, wie alle anderen Oberflächen in der Praxis auch
- ein Beispiel für eine Arbeitsanweisung für die zahnärztliche Praxis finden Sie unter folgendem Link: https://www.dentalschool.de/empfehlungen-zur-covid-19
Zu guter Letzt: Hilfreich ist es, wenn jede von Ihnen auch im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis noch mal ganz deutlich macht, wie wichtig es ist,
- sich nicht in Gruppen oder Grüppchen zu treffen
- keine Cafés, keine Restaurants etc. zu besuchen
- sich sehr häufig und gründlich die Hände zu waschen und einzucremen: Immer beim Betreten und Verlassen des Hauses oder der Wohnung und vor jedem Essen - auch wenn es nur ein einzelnes Gummibärchen ist!
- Smartphones, Tablets und Computertastaturen immer wieder zu reinigen bzw. desinfizieren! Das Telefon am besten nicht außer Haus benutzen und nur mit frisch gewaschenen Händen.
- bei Erkältungssymptomen, Husten, Fieber sofort freiwillig in Quarantäne zu gehen. Melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin
Wir schaffen das gemeinsam! Bleiben Sie gesund!
Herzlichst, der Vorstand des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte