Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach ein paar erholsamen Ostertagen mit schönem Wetter holt uns die Realität schnell wieder ein. Ein paar– wenn auch kleine – gute Nachrichten gibt es dennoch:
1. Dem Anschein nach hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen weiteren Schutzschirm beschlossen, um jetzt auch die Einnahmeausfälle von Zahnarztpraxen abzufedern!
Konkret wird das für uns voraussichtlich bedeuten, dass wir zunächst 90 Prozent der Vergütung aus 2019 bekommen sollen. Damit soll die Liquidität der Praxen gesichert werden. Am Ende des Jahres sollen wir 30% der zu viel gezahlten Summe behalten dürfen. Auf die Boni werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. Wir sind gespannt…
2. Die Bundeszahnärztekammer hat erfolgreich Gespräche mit dem PKV-Verband geführt, um die damit einhergehenden Mehrkosten für die Praxen aufzufangen.
In ihrem gemeinsamen Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe vereinbart, dass bei jeder Behandlung, um die Coronavirus bedingten Mehraufwände der Zahnärzte auszugleichen,
eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro ab dem 08.04.2020 pro Sitzung in Rechnung gestellt werden darf.
In Ansatz gebracht wird die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen.
3. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bittet alle Praxisinhaber, einen kurzen Fragebogen zur aktuellen Lage der Zahnarztpraxen auszufüllen.
Bei dieser ersten Befragung geht es um die Veränderung des Arbeitsaufkommens und der daraus folgenden Auswirkung auf die Beschäftigung in den Praxen. Dabei soll jeweils die Situation heute mit der Lage Anfang Februar verglichen werden.
4. Die Bundeszahnärztekammer hat auf ihren Seiten das um „Behandlung von Patienten, für die kein dringender Verdacht besteht, mit SARS-CoV-2 infiziert zu sein“ aktualisierte Risikomanagement (Hygieneplan, Hygieneleitfaden) veröffentlicht.
5. Das RKI hat am 14.04.2020 ein Paper zur Wiederverwendbarkeit von MSN und FFP Masken veröffentlicht: „Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen Coronavirus-Erkrankung Covid-19“
6. Kennt ihr schon den Aufruf des RKI zur „Datenspende“?
Weitere Erläuterungen dazu und weitere wissenschaftliche Informationen findet ihr in der Podcast-Reihe Coronavirus Update mit Christian Drosten.
Wir glauben fest daran, dass wir gemeinsam stark sind! Bleibt in guter Gesundheit!
Herzlichst, der Vorstand des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte
Annemarie, Jacqueline und Monika.
Hier ein PDF Dokument mit den Links zu den Informationen: