Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 18.12.2020 um 17 Uhr ist die Mitgliederversammlung online per Zoom geplant.
Der Zoom-Link für die Mitgliederversammlung wird per E-Mail an die angemeldeten Mitglieder verschickt.
Anbei schicken wir noch mal die bereits per Post verschickte Einladung zur Mitgliederversammlung als PDF so wie auch das Protokoll der Versammlung in Friedewald im Jahr 2019 und die damals verabschiedete Satzung. Das zuständige Notariat in München hat darauf hingewiesen, dass die Formulierung zur Einladung per E-Mail nicht ganz eindeutig ist und hat angeregt, diese Formulierung zu verändern und die Satzung in diesem Jahr erneut abzustimmen.
Außerdem sollten wir die Satzung auch den Tatsachen anpassen, dass wir auch zukünftig eventuell die Mitgliederversammlung online stattfinden lassen sollten. Nach dem Versand des neuesten Satzungsentwurfs kam die Rückfrage an den Vorstand, ob wir die „vorab Briefwahl“ so in der Satzung stehen lassen wollen. Rücksprache mit unserem Justitiar Dr. Robert Kazemi hat ergeben, dass die Möglichkeit bestehen bleiben soll. Wir sollten die Möglichkeit der Briefwahl offen halten, auch wenn diese sehr wahrscheinlich nicht benötigen werden.
Im Vergleich zur Satzung aus dem Jahr 2013 wurden im Jahr 2019 folgende Änderungen (die in diesem Jahr erneut abgestimmt werden müssen) bereits von der Mitgliederversammlung zugestimmt:
• §2 Gemeinnützigkeit wurde bereits im Jahr 2013 auf Anforderung des Finanzamtes München gestrichen. Im Jahr 2019 wurde §2 entfernt.
• Die durchlaufende Nummerierung der Paragrafen wurde korrigiert.
• Die Satzung wurde Genderneutral formuliert
• § 13 (alt) bzw. § 14 (neu) Kassenprüfer. Die Amtszeit der Kassenprüfer*innen wurde der Amtszeit des Vorstandes angepasst. Die Wahl soll nicht mehr alle 2 Jahre, sondern im gleichen Turnus wie die Vorstandswahlen alle 3 Jahre stattfinden.
Aus formaljuristischen Gründen sollen folgende weitere Ergänzungen zur Satzung vorgenommen werden:
• § 9 Beschlussfassung des Vorstandes: Hier wurde die Einladung und Protokollierung per Elektronischer Post eindeutig geregelt
• § 10 Mitgliederversammlung: Hier wurde die Einladung und Protokollierung per Elektronischer Post eindeutig geregelt
Und Aufgrund der CoVid-19 Krise soll auch folgende Ergänzung vorgenommen werden:
• § 10 Mitgliederversammlung:
5) Der Vorstand kann beschließen, die Hauptversammlung ohne Anwesenheit der Mitglieder am Versammlungsort durchzuführen und den Mitgliedern zu gestatten, ihre Mitgliederrechte
a) im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben und/oder
b) den Mitgliedern zu gestatten ohne Teilnahme an der Hauptversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Hauptversammlung schriftlich abzugeben. Derartige schriftliche Stimmabgaben sind gültig, wenn alle Mitglieder mit der Einladung zur Hauptversammlung über die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe informiert wurden und Stimmabgaben spätestens zwei Kalenderwochen vor dem angekündigten Hauptversammlungstermin am Vereinssitz in Textform eingehen. Die Mitglieder sind auf die einzuhaltende Frist in der Einladung hinzuweisen. Die abgegebenen Stimmen dürfen bis zur Durchführung der Hauptversammlung nur durch den Vorstand oder einen vom Vorstand hierzu berufenen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater ausgewertet und verwahrt werden. Vorstand oder der berufene Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater haben über das Ergebnis der schriftlichen Stimmabgabe bis zur Bekanntgabe in der Hauptversammlung gegenüber allen nicht in den Vorstand berufenen Mitgliedern sowie sonstigen Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Werden Maßnahmen nach Abs. 10.5 lit. a) und b) kombiniert beschlossen, sind die nach Maßgabe des
Absatzes 10.5 lit. b) wirksam im Vorfeld der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen den nach Maßgabe
des Absatzes 10.5 lit. a) abgegebenen Stimmen hinzuzurechnen, wobei sicherzustellen ist, dass das
Ergebnis der schriftlichen Stimmabgaben bei Abstimmungen nach Absatz 10.5 lit. a) bis zum Abschluss des
Stimmabgabevorganges gegenüber allen Mitgliedern geheim gehalten wird.
Soweit die Hauptversammlung über das Internet als Onlineversammlung stattfindet, ist sicher zu stellen, dass es sich bei der Versammlung um eine geschlossene Benutzergruppe handelt. Die Mitglieder verpflichten sich Zugangsdaten nicht an Dritte weiter zu geben. Die weiteren Einzelheiten werden entsprechend des aktuellen Standes der Technik und unter Berücksichtigung der aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch den Geschäftsführenden Vorstand festgelegt.
Wer sich noch nicht zur Mitgliederversammlung angemeldet hat: Bitte per E-Mail formlos unter Angabe der Mitgliedsnummer unter kant@kinderzahnaerzte anmelden. Der Link zur Mitgliederversammlung wird dann umgehend zugesandt.