BUNDESVERBANDES DER KINDERZAHNÄRZTE (BUKIZ E.V.) - Kollegen

MITGLIEDSCHAFT / ANTRAGSFORMULAR, SATZUNG UND MEHR

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

für ihr Interesse an unserem Bundesverband bedanken wir uns.
Wenn Sie unsere Satzung lesen möchten, klicken Sie bitte auf den rechten Button "Satzung".

Möchten Sie ordentliches Mitglied unseres Verbands werden, schicken Sie uns bitte ein ausgefüllte Antragsformular an uns zurück. Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 130.- pro Jahr. Für Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- jährlich erhoben.

Sie können jederzeit außerordentliches Mitglied unseres Verbands werden. Bitte schicken Sie uns ihre Personalien und geben Sie Ihren Tätigkeitsbereich an. Der Mitgliedsbeitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft beträgt EUR 65.- pro Jahr.

Nur ordentliche Mitglieder unseres Verbandes können (namentlich) in unserer Zahnarztsuche gelistet werden.

Voraussetzungen für die Aufnahme in unserem Verband sind:

  1. Sie widmen Ihre Arbeitszeit überwiegend der Kinderzahnheilkunde. Praxisablauf, -organisation und -einrichtung sind auf dieses spezielle Patientengut ausgerichtet
  2. Sie sind im Besitz einer erfolgreich abgeschlossenen Spezialisierung als „Zahnarzt mit Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendzahnheilkunde der Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde und Primärprophylaxe in der DGZMK und der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung", Sie haben ein Masterstudium Kinder- und Jugendzahnheilkunde erfolgreich abgeschlossen oder können ein erfolgreich abgeschlossenes Curriculum „Kinder- und Jugendzahnheilkunde“ der Akademie Praxis und Wissenschaft, einer Landeszahnärztekammer oder einer anderen vergleichbar qualifizierten Einrichtung mit gleichwertiger Weiterbildung nachweisen. Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet, die vorstehende nachgewiesene zertifizierte Qualifikation in der Kinder- und Jugendzahnheilkunde im Sinne einer Qualitätssicherung aufrechtzuerhalten und sich bei der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde regelmäßig rezertifizieren zu lassen.
  3. Ihr schriftlicher Antrag, wird von zwei auf dem Antragsformular namentlich benannten ordentlichen Verbandsmitgliedern durch Unterschrift befürwortet.

Antrag, Fortbildungsnachweise und SEPA-Lastschriftmandat senden Sie bitte an

Frau Dr. Monika Prinz-Kattinger
Hochkreuzstr. 2
83362 Surberg/Hufschlag

oder

prinz-kattinger(at)kinderzahnaerzte.de